Krypto-Steuern in Österreich


Immer mehr Menschen investieren in Bitcoin, Ethereum und Co. Doch sobald Gewinne entstehen, stellt sich die Frage: Wie werden Kryptowährungen in Österreich besteuert? Während Deutschland Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte behandelt, geht Österreich seit 2022 einen anderen Weg und hat die Regeln klar angepasst. Dieser Artikel erklärt dir, welche Steuern auf Krypto-Gewinne anfallen, welche Ausnahmen gelten und wie du deine Coins richtig in der Steuererklärung angibst.

Grundprinzipien der Krypto-Besteuerung in Österreich

Seit dem 1. März 2022 gilt in Österreich eine neue Regelung, die Kryptowährungen steuerlich mit klassischen Kapitalanlagen wie Aktien gleichstellt. Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen nun der Kapitalertragsteuer (KESt). Der Steuersatz beträgt einheitlich 27,5% und wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, auf Erträge aus Staking oder Lending sowie auf Einkünfte aus dem Verleih von Coins erhoben. Damit unterscheidet sich Österreich deutlich von Deutschland, wo es nach wie vor eine einjährige Spekulationsfrist gibt.
Eine wichtige Ausnahme betrifft sogenannte Altbestände. Damit sind Kryptowährungen gemeint, die bereits vor dem 1. März 2021 erworben wurden. Für diese Coins gilt weiterhin die alte Rechtslage. Gewinne aus Altbeständen bleiben auch nach mehr als einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Für alle Käufe nach dem 1. März 2021 greift hingegen die neue Besteuerung mit 27,5% KESt.

Altbestände bleiben steuerfrei

Eine wichtige Ausnahme betrifft sogenannte Altbestände. Damit sind Kryptowährungen gemeint, die bereits vor dem 1. März 2021 erworben wurden. Für diese Coins gilt weiterhin die alte Rechtslage. Gewinne aus Altbeständen bleiben auch nach mehr als einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Für alle Käufe nach dem 1. März 2021 greift hingegen die neue Besteuerung mit 27,5% KESt.

Staking, Lending und Mining

Neben dem klassischen Handel spielen Staking, Lending und Mining eine Rolle. In Österreich werden Staking- und Lending-Erträge eindeutig als Kapitaleinkünfte eingestuft. Das bedeutet, dass sie ebenfalls mit 27,5% besteuert werden. Beim Mining unterscheidet sich die Situation. Hier sieht das Finanzamt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit. Gewinne aus Mining müssen daher als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben werden und können zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen.

Gewinnermittlung und Dokumentation

Die Berechnung von Gewinnen erfolgt auf Basis der Anschaffungskosten. Es wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis ermittelt. Wer regelmäßig handelt, muss daher genau dokumentieren, wann welche Coins zu welchem Preis gekauft und wieder verkauft wurden. Gerade Vieltrader greifen auf Softwarelösungen zurück, die diese Berechnungen automatisiert durchführen. Beliebte Programme in Österreich sind Blockpit oder CoinTracking, da sie speziell auf das österreichische Steuerrecht abgestimmt sind.

Angabe in der Steuererklärung

Krypto-Gewinne müssen in Österreich über die Einkommensteuererklärung deklariert werden. Anders als bei Bankzinsen oder Dividenden wird die Kapitalertragsteuer hier nicht automatisch einbehalten. Anleger sind daher selbst verantwortlich, ihre Gewinne zu melden und die Steuer abzuführen. Wer dies versäumt, riskiert Nachzahlungen und Strafen, da die Finanzbehörden zunehmend Daten von Börsen und Zahlungsdienstleistern abfragen.

Fazit

Österreich hat mit der Einführung der Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen einen klaren und transparenten Weg eingeschlagen. Während in Deutschland Freibeträge und Spekulationsfristen bestehen, gilt hier ein pauschaler Steuersatz von 27,5 Prozent. Für Anleger bringt das weniger Gestaltungsspielraum, aber mehr Rechtssicherheit. Wer vor März 2021 Coins erworben hat, profitiert weiterhin von steuerfreien Verkäufen nach Ablauf der Haltefrist. Für alle anderen gilt: sorgfältige Dokumentation, Nutzung von Steuer-Tools und im Zweifel die Beratung durch einen Experten.

Häufige Fragen

Müssen auch Verluste angegeben werden?


Ja, Verluste können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.

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