Immer mehr Menschen in Deutschland investieren in Bitcoin und andere Kryptowährungen. Doch sobald Gewinne erzielt werden, stellt sich die Frage: Wie sind Kryptowährungen steuerlich zu behandeln? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die Besteuerung von Krypto in Deutschland, welche Regeln gelten und wie du deine Gewinne korrekt in der Steuererklärung angibst. Ein wichtiger Hinweis gleich zu Beginn: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine individuelle steuerliche Beratung leisten. Die Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und sollen hilfreiche Tools & Ratgeber aufzeigen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Grundprinzipien der Krypto-Besteuerung in Deutschland
In Deutschland gelten Kryptowährungen nicht als offizielles Zahlungsmittel, sondern werden als Wirtschaftsgüter eingestuft. Gewinne aus dem Handel fallen deshalb unter die sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG. Das bedeutet, dass ein Gewinn entsteht, wenn der Verkaufspreis über den Anschaffungskosten liegt. Liegt der jährliche Gesamtgewinn unter 600 Euro, greift der Freibetrag und es fällt keine Steuer an. Wer seine Coins länger als zwölf Monate hält, kann diese sogar steuerfrei verkaufen, da die Spekulationsfrist nach einem Jahr abläuft.
Steuerpflichtig sind dagegen alle Gewinne, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erzielt werden. Das betrifft sowohl den direkten Verkauf von Coins als auch den Tausch einer Kryptowährung in eine andere. Selbst wenn man mit Kryptowährungen bezahlt, zum Beispiel im Online-Shop, kann dies ein steuerpflichtiger Vorgang sein, wenn die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist. Ein klassisches Beispiel: Wer im März 2024 einen halben Bitcoin für 15.000 Euro kauft und diesen bereits im Juli 2024 für 20.000 Euro wieder verkauft, erzielt einen Gewinn von 5.000 Euro, der vollständig versteuert werden muss. (da die Haltedauer von einem Jahr nicht erreicht wurde)
Steuerfreie Fälle
Nicht alle Krypto-Transaktionen führen jedoch zu einer Steuerlast. Verkäufe nach einer Haltefrist von mehr als zwölf Monaten sind steuerfrei, ebenso Gewinne unterhalb des Freibetrags von 600 Euro pro Jahr. Auch die Bezahlung mit Kryptowährungen ist steuerfrei, sofern die Coins zuvor länger als ein Jahr gehalten wurden.
Neben dem klassischen Handel gibt es jedoch Sonderfälle wie Staking, Lending oder Mining. Bei Staking und Lending werden die erhaltenen Erträge als sonstige Einkünfte behandelt. Problematisch ist hier, dass sich die Spekulationsfrist für die eingesetzten Coins von einem auf zehn Jahre verlängern kann, zumindest nach aktueller Auffassung des Bundesfinanzministeriums. Beim Mining sieht die Lage anders aus: Hier geht das Finanzamt in der Regel von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Entsprechend müssen die Einnahmen aus dem Mining als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden.
Krypto in der Steuererklärung angeben
Für die Berechnung von Gewinnen gilt in Deutschland die FIFO-Methode, also „First In – First Out“. Das bedeutet, dass die zuerst gekauften Coins auch als zuerst verkauft gelten. Ein einfaches Beispiel macht dies deutlich: Wer im Januar einen Bitcoin für 20.000 Euro kauft und im März einen weiteren für 30.000 Euro, dann aber im Juni einen Bitcoin für 35.000 Euro verkauft, muss den Gewinn aus dem zuerst gekauften Coin berechnen. In diesem Fall ergibt sich ein steuerpflichtiger Gewinn von 15.000 Euro.
Sämtliche steuerpflichtigen Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür ist die Anlage SO für sonstige Einkünfte vorgesehen. Besonders wichtig ist eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen. Dazu gehören das Kauf- und Verkaufsdatum, die Art und Menge der Kryptowährung, die Anschaffungskosten sowie der erzielte Verkaufspreis. Nur so lässt sich der steuerpflichtige Gewinn oder auch ein Verlust korrekt ermitteln.
Praktische Tools & Steuer-Software
Da viele Anleger nicht nur wenige, sondern oft hunderte oder gar tausende Transaktionen im Jahr durchführen, lohnt sich der Einsatz spezieller Software. In Deutschland haben sich Programme wie CoinTracking, Accointing, Koinly oder Blockpit etabliert. Sie ermöglichen es, Daten direkt von den Börsen zu importieren, alle Trades automatisch auszuwerten und am Ende einen Steuerbericht zu erstellen, der direkt für die Steuererklärung genutzt werden kann. Gerade für Vieltrader ist das eine enorme Zeitersparnis.
Rund um das Thema Krypto-Steuern tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Viele Anleger möchten wissen, ob auch Airdrops versteuert werden müssen. Die Antwort lautet: Ja, in der Regel gelten sie als sonstige Einkünfte. Auch NFTs unterliegen denselben Regeln wie Kryptowährungen und werden steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Wer seine Gewinne nicht angibt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt, da dieses zunehmend Zugriff auf Daten von Börsen und Zahlungsdienstleistern erhält. Nicht gemeldete Gewinne können daher als Steuerhinterziehung gewertet werden. Auch Verluste sollten in der Steuererklärung angegeben werden, denn sie können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Krypto-Steuern in Deutschland sind zwar komplex, aber kein unlösbares Problem. Wer die Haltefrist von zwölf Monaten im Blick behält, alle Transaktionen sorgfältig dokumentiert und ein gutes Steuer-Tool nutzt, hat bereits den Großteil der Arbeit erledigt. Für Anleger, die regelmäßig hohe Summen bewegen oder sich unsicher fühlen, kann eine professionelle Steuerberatung jedoch sehr sinnvoll sein.